ᐅ Zeitzuschläge TVöD: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2023)

Inhaltsverzeichnis

  • Anspruch auf Zeitzuschläge nach TVöD
  • Zeitzuschläge TVöD - Tabelle 2019 - 2020
  • Zeitzuschläge berechnen
  • Sind Zeitzuschläge steuerfrei?
  • Zeitzuschläge im TVöD – FAQ
  • Was sind Zeitzuschläge im TVöD?
  • Welche Arten von Zeitzuschlägen gibt es im TVöD?
  • Wie werden Zeitzuschläge im TVöD berechnet?
  • Gibt es Ausnahmen von den Regelungen zu Zeitzuschlägen im TVöD?
  • Können Zeitzuschläge im TVöD durch andere Leistungen abgegolten werden?
  • Gilt der Anspruch auf Zeitzuschläge im TVöD

ᐅ Zeitzuschläge TVöD: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (1)
Zeitzuschläge TVöD (© Digitalpress - Fotolia.com )

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass Arbeit zu besonders belastenden Stunden zusätzlich in Form von Zeitzuschlägen entlohnt wird. Dies ist beispielsweise bei Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit der Fall. Diese Art des Ausgleichs für Sonderformen der Arbeit ist in § 8 TVöD geregelt. Detaillierte Informationen über die Zeitzuschläge TVöD finden Sie im Folgenden.

Anspruch auf Zeitzuschläge nach TVöD

Wer zu besonders belastenden Stunden arbeitet, hat Anspruch auf Zeitzuschläge. § 8 Absatz 1 Satz 1 TVöD sagt dazu: „Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.“ Was als Sonderform der Arbeit in diesem Sinne zu verstehen ist, wird durch Satz 2 näher erläutert. Demnach kann mit Zeitzuschlägen gerechnet werden bei:

  • Überstunden
  • Nachtarbeit
  • Sonntagsarbeit
  • Feiertagsarbeit
  • Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr
  • Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr

Die Zeitzuschläge in Form von Nachtarbeitszuschlag, Samstagszuschlag, Sonntagszuschlag u.ä. werden dabei meist als prozentualer Aufschlag zusätzlich zu dem Stundenentgelt gewährt. Beim Zusammentreffen verschiedener Zeitzuschläge, wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.

Dass Beschäftigte dazu verpflichtet sind, Sonntags-, Feiertags- Nachtdienste usw. zu leisten, ergibt sich aus § 6 Absatz 5 TVöD: „Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.“

Was indes unter Sonderformen der Arbeit wie Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit, Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit oder auch Rufbereitschaft zu verstehen ist, ist in § 7 TVöD geregelt. Dort können die genauen Definitionen nachgelesen werden.

Zeitzuschläge TVöD - Tabelle 2019 - 2020

Erstmals erfolgte für Beschäftigte in Kommunen (VKA) die Anhebung der Tabellenwerte nicht linear, sondern vielmehr gesondert für jede Entgeltgruppe. Auf diese Weise ergab sich im Durchschnitt eine Anhebung von 3,19% zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 liegt die Anhebung im Schnitt bei 3,09% und am 1. März 2020 bei 1,06%. Überdies hinaus erhalten die Entgeltgruppen 1 bis 6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

TVöD VKA Gehaltstabelle - gültig vom 01.04.2019 - 29.02.2020

Entgeltgruppe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

E 15Ü

-

5943.83

6588.41

7199.08

7606.22

7701.19

E 15

4788.35

5141.23

5481.38

6004.84

6517.61

6854.95

E 14

4335.98

4655.42

5025.89

5451.94

5950.88

6293.73

E 13

3996.72

4335.42

4685.32

5093.03

5586.51

5842.91

E 12

3582.23

3956.45

4407.89

4890.86

5465.08

5734.95

E 11

3457.10

3803.91

4119.43

4477.63

4972.55

5242.43

E 10

3331.93

3613.93

3915.01

4238.32

4628.44

4749.89

E 9c

3233.21

3480.40

3750.80

4026.59

4337.53

4545.92

E 9b

3020.16

3258.72

3403.99

3824.85

4085.40

4370.07

E 9a

2926.82

3133.75

3324.85

3748.35

3843.43

4086.04

E 8

2769.15

2971.27

3102.32

3231.30

3370.30

3439.92

E 7

2598.38

2822.59

2958.18

3089.21

3209.21

3279.17

E 6

2549.58

2739.94

2866.46

2990.93

3107.94

3173.47

E 5

2445.99

2630.06

2748.57

2873.03

2985.28

3045.87

E 4

2329.99

2514.19

2663.27

2755.21

2847.13

2900.97

E 3

2293.39

2488.41

2537.24

2642.50

2721.49

2793.85

E 2Ü

2148.83

2368.88

2447.93

2553.33

2625.77

2730.08

E 2

2122.60

2316.97

2366.14

2432.35

2577.86

2730.08

E 1

-

1903.09

1935.39

1975.78

2013.43

2110.33

Zeitzuschläge berechnen

Wie hoch die Zeitzuschläge ausfallen, wird ebenfalls in § 8 Tvöd genannt:

„Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde

a) für Überstunden

in den Entgeltgruppen 1 bis 9 30 v.H.

in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.

b) für Nachtarbeit 20 v.H.

c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.

d) bei Feiertagsarbeit – ohne Freizeitausgleich 135 v.H. - mit Freizeitausgleich 35 v.H.

e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.

f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.

des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.“

Es gilt zudem, dass Entgelt für Überstunden auch für die Überstunden gezahlt wird, die keine ganze Stunde ausmachen und es sich vielmehr um Teilstunden handelt. Es ist nicht erlaubt, solche Teilstunden auf- oder abzurunden oder diese zu ignorieren und wegfallen zu lassen. Der Arbeitgeber kann das Entgelt für die Teilstunden auszahlen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die angefallenen Stunden mehrerer Tage zusammenzurechnen und dann später das volle Überstundenentgelt für eine Stunde auszubezahlen.

In § 8 Absatz 1 Satz 4 TVöD heißt es zudem: „Auf Wunsch der/des Beschäftigten können soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden.“ Diese Regelung lässt sich auch auf Überstunden als solche anwenden.

Sind Zeitzuschläge steuerfrei?

In bestimmtem Umfang sind Zeitzuschläge steuerfrei. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 3b EStG:

„Steuerfrei sind Zuschläge, dir für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden soweit sie

1. für Nachtarbeit 25 Prozent

2. vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent

3. vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent

4. für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent

des Grundlohns nicht übersteigen.“

Nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d) ist beispielsweise für Arbeit an Wochenfeiertagen bei Freizeitausgleich ein Zeitzuschlag von 35 Prozent, ohne Freizeitausgleich ein Zeitzuschlag von 135 Prozent vorgesehen.

JuraForum.de-Tipp: Die Abgeltung eines Anspruchs auf Freizeitausgleich in bar ist in vollem Umfang steuerpflichtig!

§ 3b Absatz 3 EStG besagt zudem, dass, sollte die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen werden, ebenfalls bestimmte Konstellationen steuerfrei sind:

„Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes:

1. Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent,

2. als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages.“

Zuschläge für die Nachtarbeit können mit denen für die Sonn- und Feiertagsarbeit addiert werden. Nicht addieren lassen sich jedoch Zuschläge für die Sonntagsarbeit und Zuschläge für die Feiertagsarbeit.

Der Steuerfreibetrag nach § 3b EStG ist auf die Zahlung des Zuschlags neben dem laufenden Grundlohn ausgerichtet. Daher kann ein einheitliches Gehalt rechnerisch nicht in Grundlohn und Zuschläge aufgeteilt werden.

JuraForum.de-Tipp: Weiterhin ist zu beachten, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur dann lohnsteuerfrei sind, wenn es sich um tatsächlich geleistete Arbeit handelt. Zahlt der Arbeitgeber nach § 18 Mutterschutzgesetz Mutterschutzlohn und sind in diesem die genannten Zuschläge enthalten, unterliegen die Zuschläge somit der Lohnsteuerpflicht.

Zeitzuschläge im TVöD – FAQ

Was sind Zeitzuschläge im TVöD?

Zeitzuschläge im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind zusätzliche Entgelte, die Beschäftigte erhalten, wenn sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden. Es gibt verschiedene Arten von Zeitzuschlägen, die je nach Art der Tätigkeit und dem Zeitpunkt, zu dem sie ausgeführt werden, unterschiedlich hoch ausfallen können.

Welche Arten von Zeitzuschlägen gibt es im TVöD?

Im TVöD sind verschiedene Arten von Zeitzuschlägen geregelt. Dazu gehören insbesondere:

  • Nachtzuschlag: Wenn Beschäftigte zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten, erhalten sie einen Zuschlag von 20% auf ihr reguläres Entgelt.
  • Feiertagszuschlag: Wenn Beschäftigte an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten, erhalten sie einen Zuschlag von 125% auf ihr reguläres Entgelt. Wenn sie an einem Feiertag nicht arbeiten, erhalten sie eine sogenannte Feiertagsvergütung in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 13 Wochen vor dem Feiertag.
  • Sonntagszuschlag: Wenn Beschäftigte an einem Sonntag arbeiten, erhalten sie einen Zuschlag von 50% auf ihr reguläres Entgelt.
  • Überstundenzuschlag: Wenn Beschäftigte mehr als die in ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl arbeiten, erhalten sie einen Zuschlag von 25% auf ihr reguläres Entgelt.

Wie werden Zeitzuschläge im TVöD berechnet?

Die Berechnung von Zeitzuschlägen im TVöD erfolgt auf Basis des regulären Entgelts. Der Zuschlag wird auf den jeweiligen Stundenlohn aufgeschlagen und dann mit der Anzahl der geleisteten Stunden multipliziert.

Beispiel: Wenn ein Beschäftigter an einem Feiertag 8 Stunden arbeitet und einen Stundenlohn von 15 Euro hat, ergibt sich ein Feiertagszuschlag von 8 Stunden * 15 Euro * 125% = 150 Euro.

Gibt es Ausnahmen von den Regelungen zu Zeitzuschlägen im TVöD?

Im TVöD sind bestimmte Ausnahmen von den Regelungen zu Zeitzuschlägen vorgesehen. So kann beispielsweise bei Schichtarbeit eine andere Regelung zur Berechnung der Zuschläge vereinbart werden. Auch gibt es eine spezielle Regelung für den Fall, dass Beschäftigte an einem Feiertag aufgrund von Arbeitszeitkonten an einem anderen Tag arbeiten.

Können Zeitzuschläge im TVöD durch andere Leistungen abgegolten werden?

Nein, Zeitzuschläge im TVöD können nicht durch andere Leistungen abgegolten werden. Sie sind als zusätzliches Entgelt zu verstehen und können nicht durch Urlaub oder andere Vergünstigungen ersetzt werden.

Gilt der Anspruch auf Zeitzuschläge im TVöD

Grundsätzlich haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst gemäß TVöD einen Anspruch auf Zeitzuschläge, wenn sie außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit tätig werden. Dies gilt insbesondere für Nacht-, Feiertags-, Sonntags- und Überstundenzuschläge. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen der Anspruch auf Zeitzuschläge entfallen kann. Zum Beispiel kann bei Rufbereitschaft eine andere Regelung zur Vergütung vereinbart werden, oder bei Arbeitszeitkonten kann der Ausgleich durch Freizeit erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zum Anspruch auf Zeitzuschläge im TVöD von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Art der Tätigkeit, der Arbeitszeitregelung und dem Tarifvertrag, der für die jeweilige Branche gilt. Daher ist es ratsam, im Einzelfall eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Regelungen und Voraussetzungen erfüllt sind.


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Author: Lilliana Bartoletti

Last Updated: 02/07/2023

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